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Seeweg 146, 8804 Wädenswil

Einmaliges, überbaubares Grundstück an Traumlage mit Seeanstoss und dazugehörendem Bootssteg

Das zu verkaufende Grundstück befindet sich an einmaliger Lage an der nördlichen Grenze des Ortsteils Au in der Gemeinde Wädenswil. Das Grundstück grenzt an den Zürichsee und bietet dementsprechend eine einzigartige Seesicht. An der südlichen Seite grenzt das Grundstück an einen Weg/Nebenstrasse und die Bahnlinie. Die Besonnung des Grundstücks ist exzellent.Das Grundstück weist eine Grundstücksfläche von 3'522 m2 auf. Auf dem Grundstück befindet sich ein denkmalgeschützter Schopf. Gemäss Zonenplan befindet sich der westliche Abschnitt (699 m2) in der Wohnzone 2/30%. In dieser Bauzone sind zwei Vollgeschosse sowie zwei anrechenbare Dachgeschosse bei einer maximalen Ausnützungsziffer von 30% sowie einer maximalen Gebäudehöhe von 7.5 m zugelassen. Es gelten besondere Bauvorschriften; Bauten und Anlagen müssen dem bestehenden Umfang und Erscheinungsbild entsprechen.Der östliche Abschnitt des Grundstücks (80% oder 2'823 m2) befindet sich in einer Erholungszone. In dieser Zone sind gemäss Bau- und Zonenordnung lediglich Hafen- und Badeanlagen mit engem Bezug zum See zugelassen.Wäre dieses Grundstück etwas für Sie? Möchten Sie gerne mehr darüber erfahren? Dann zögern Sie nicht uns anzurufen oder uns ein E-Mail zu schicken. Bitte beachten Sie, das Grundstück liegt wegen seiner einmaligen Lage in einem Hochpreissegment. Daher richtet sich das Angebot an finanzkräftige Interessenten.Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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CHF 2,353,200.–
8953 Dietikon

Sonnenverwöhntes Wohnbauland

Die 956 Quadratmeter grosse und unbebaute Parzelle liegt am Rande eines ländlichen Wohnquartieres ohne Durchgangsverkehr. Nur zwei Häuser trennen die Liegenschaft von der Landwirtschaftszone. Entsprechend verkehren hier hauptsächlich Anwohner. Man geniesst die angenehme Ruhe mit Aussicht über die Stadt und das ganze Limmattal.Das Bauland befindet sich in der Wohnzone W2, die die Erstellung von zweigeschossigen Gebäuden und einem anrechenbaren Attikageschoss erlaubt. Die erstellbare Wohnfläche beträgt bei der Ausnützungsziffer von 0.25 maximal 358 Quadratmeter (inkl. anrechenbarem Dachgeschoss).Optionen gibt es diverse, wie die Vorstudie zeigt. In dieser sieht man die Möglichkeiten für die Erstellung von zwei Einfamilienhäusern, einem Doppeleinfamilienhaus und einem kleinen terrassierten Mehrfamilienhaus. Natürlich kann auch ein grosses Einfamilienhaus mit schönem Umschwung ins Auge gefasst werden.Damit richtet sich dieses attraktive Angebot mit in einem begehrten Wohnquartier gleichermassen an Private wie auch an Investoren.Eckdaten: Wohnbauland an ruhiger, familienfreundlicher und sonnenverwöhnter Hanglage Unbebautes Grundstück 956 m² Parzellenfläche in Zone W2 Möglichkeit zur Erstellung eines zweigeschossigen Gebäudes plus anrechenbarem Attikageschoss Vorstudie mit diversen Möglichkeiten bestehend Maximal erstellbare Wohnfläche 358 m² Nahe an der Landwirtschaftszone Nahe an der Limmattalbahn, welche für effiziente und schnelle Transportmöglichkeit zwischen Zürich und Aargau sorgtruhiges und beliebtes Wohnquartier

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Feldweg 8, 8134 Adliswil

Abgabe im Baurecht einer bebaute Parzelle mit exzellenter Standortqualität in der Stadt Adliswil

Eine Parzelle an exzellenter Büro- und Wohnlage in der Stadt Adliswil steht für eine Abgabe im Baurecht zur Verfügung. Die Parzelle ist vollständig erschlossen und bereits bebaut und befindet sich in der W4. Die Liegenschaft befindet sich in einer Wohnzone, rund 200m vom Zentrum der Stadt Adliswil entfernt, in flachem Gelände. Geschäfte für den täglichen Bedarf sind rund 300m entfernt. Das nächste Naherholungsgebiet befindet sich in rund 550m. Die nächstgelegene ÖV-Haltestelle ist 100m entfernt. Parzelle Kataster Nr. 6311, Adliswil, Grundstücksfläche 1’159m²Die approximative Ausnützungsberechnung von rund 660m² HNF basiert auf einem hypothetischen Neubauprojekt mit Wohnnutzung gemäss der bestehenden Bauzone und den Rahmenbedingungen der Stadt Adliswil. (Regelbauweise gemäss BZO) RahmenbedingungenLaufzeit BRV: 60 Jahre plus Verlängerungsoption um 20 JahreBerechnung LKI: jährliche Anpassung per 1. JanuarBWO: jährliche Anpassung per 1. JanuarHeimfallentschädigung: 80% des ZustandswertesAbgabe im Baurecht: geplant ab 01.01.2026 ProzessüberblickVorgesehener dreiphasiger Transaktionsprozess: Phase 1 – BewerbungsphasePhase 2 – Unverbindliches AngebotPhase 3 – Verbindliches Angebot Termineunverbindliche Angebote: Mai 2024verbindliche Angebote: 03.06.2024Beurkundung Baurechtsvertrag: Herbst 2024Vollzug Baurecht: 1. Januar 2026 Terminschiene und Vollzug immer unter Vorbehalt der Zustimmung der Genehmigungsinstanzen.Sämtliche Kommunikation findet via Ausschreibungsplattform https://bausync.ch/ausschreibung/MzIzMjMw statt.